Anleitung Online-Kalkulator

Zur vereinfachten Ermittlung von Verfahrenskosten beim Einsatz land- und forstwirtschaftlicher Maschinen in Dienstleistungsunternehmen wurde der Online-Kalkulator entwickelt. Die Berechnungsgrundlagen bauen auf langjährigen Erfahrungen in der Beratungspraxis von Lohnunternehmen auf.
Sie können damit sehr einfach über ihren eigenen PC oder mobil über Tablet oder Handy Maschineneinsätze kalkulieren. Der freie Zugang ermöglicht eine Berechnung für jeden Nutzer.
Für Landwirte im Rahmen einer Nebentätigkeit liefert er ebenso wichtige Grundlagen. Achten Sie bitte bei den verwendeten Werten auf Ihre eigenen Praxiszahlen z.B. durchschnittliche Jahresaufwendungen für Reparaturen, Betriebskosten etc., denn die einzelbetrieblichen Kosten können stark abweichen.
Mit dem Online-Kalkulator wollen wir ein Arbeitswerkzeug für eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen. Es geht darum mehr Bewusstsein und Klarheit für den Umgang mit entstehenden Kosten bei Maschineneinsätzen zu schaffen.

Wirtschaftliche Nutzung von Maschinen erforderlich

Achten Sie in Ihrer betrieblichen Praxis auf eine wirtschaftliche Nutzung und die Deckung entstehender Kosten. Nur so können Sie als Dienstleistungsanbieter in diesem Segment überleben. Die Begeisterung für Maschinen ist erfahrungsgemäß groß. Mit dem Online-Kalkulator wollen wir zu mehr Aufklärung und Transparenz beitragen. Einzelne Werte lassen sich nach individuellen Gegebenheiten erfassen. Das Arbeitswerkzeug führt durch den gesamten Bereich entstehender Kosten bei der Durchführung von Arbeitsverfahren. Somit können Sie eine Vollkostenberechnung für Maschineneinsätze vornehmen.

Gliederung in zwei Bereiche

Im ersten Teil werden die verwendeten Maschinen und erforderliche Daten erfasst. Diese erstrecken sich auf eine Grundmaschine wie Antriebfahrzeug, z.B. Traktor, Lader, Transporter, Selbstfahrende Arbeitsmaschine
etc. und Arbeitsgeräte als Maschine 1 bzw. 2. Hier werden die fixen und variablen Maschinenkosten in Abhängigkeit ausgewählter Einsatzzeiten, Verzinsung und anderer Fixkostenbestandteile und den laufender Betriebsaufwendungen ermittelt.
Zur Erfassung müssen Sie die gewählten Maschinen auf aktiv stellen. Im zweiten Teil erfolgt die Berechnung der Gesamtkosten von Arbeitsverfahren, wo zu den ermittelten Maschinenkosten die Personal-, Organisations-, Auftrags- und Unternehmenskosten, Nebenkosten für Anfahrten und andere Nebenzeiten und Unternehmenswagnisse hinzugerechnet werden. Somit ergibt sich ein Gesamtergebnis für die Kosten des Arbeitsverfahrens je Stunden, das in der Folge auf Leistungseinheiten z.B. je Hektar, je Stück, je Laufmeter, je Festmeter etc. umgerechnet werden kann. Die ermittelten Werte sind unverbindlich und der Anbieter übernimmt für die Berechnung keinerlei Haftung.

Hinweise zur Datenerfassung

Erfasst werden die Grundmaschine, Maschine 1 und Maschine 2 als Arbeitsgeräte.
Achten Sie bitte bei einer alternativen Verwendung von Maschine 1: z.B. Getreideschneidwerk und Maschine 2: z.B. Maispflücker, dass die beiden Arbeitsgeräte nicht summiert, sondern durch Aktiv und Inaktiv-Stellung jeweils getrennt dem betreffenden Arbeitsverfahren zugeordnet werden. Für die Grundmaschine ist die jeweilige Gesamtauslastung einzusetzen, die Betriebskosten z.B. Dieselaufwand können bei den einzelnen Arbeitsverfahren abweichen.
Die Betriebskosten können Sie nach Prozentwerten z.B. in Abhängigkeit der Anschaffungskosten oder nach jährlichen Beträgen berechnen. Gleichen Sie die ermittelten Beträge mit Ihren Erfahrungen für die Stundenkosten ab. Damit kommen Sie bei der Berechnung möglichst nah an die Praxiszahlen.
Ermittelte Maschinenkosten ergeben noch kein Arbeitsverfahren!
In der Praxis sind die Ergebnisse für berechnete Maschinenkosten sehr trügerisch! Ihnen fehlen wichtige Elemente, wie die Kosten für Fahrer, die gesamten Vor- und Nachbereitungen, der notwendige Organisationsaufwand und Unternehmenskosten, der Bürobetrieb, die Arbeitszeit für den Unternehmer, Zahlungsausfälle oder Rechnungskürzungen, Anfahrten zum Kunden und unternehmerische Wagnisse. Diese Aufwendungen werden im zweiten Teil der Berechnung erfasst. Wer dafür keine Aufwendungen berücksichtigt, fährt fix umsonst und legt bei Maschineneinsätzen kräftig dazu.
Erfahrungsgemäß dürfen die Maschinenkosten, gemessen zu den Gesamtkosten für das Arbeitsverfahren maximal 65 bis 75 % betragen. Als Zielwert sind bei großen Maschinen 70 % für Maschinenkosten anzustellen. Der untere Wert gilt für Arbeitsverfahren mit Traktoren im Bereich von 200–250 PS, der obere Wert gilt für Einsätze mit großen selbstfahrenden Maschinen wie Mähdrescher, Hacker, Forstharvester etc. Dies wird in der Praxis oft missachtet.

Orientierungswerte für Betriebskosten

Zur Orientierung können folgende Kosten als plausibel beurteilt werden:

  • Abschreibungen: Diese ermitteln sich auf Basis von Anschaffungs- und Restwert und werden linear auf die Nutzungsdauer verteilt.
  • Zinskosten: Die Berechnung erfolgt nach dem durchschnittlich gebundenen Kapital im Zeitraum der Nutzung (mittlerer Wert).
  • Unterbringung, Versicherung, Gebühren, Miet-/Leasingkosten: Diese können Sie nach Prozentwerten auf Basis der Anschaffung oder nach Jahreskosten berechnen. Setzen Sie die Praxiswerte an. Bei der Unterbringung empfehlen wir die Stellplatzkosten für die benötigte Fläche z.B. 2,5 Euro/m² und Monat in einer Maschinenhalle heranzuziehen.
  • Dieselaufwand: Dieser gestaltet sich nach der Art der Tätigkeit. Als Praktikerformel hat sich die PS-Zahl durch 10 bei leichter bis mittlerer Belastung etabliert. Bei schwerer Belastung kann mit der PS-Zahl durch 10 x 1,5 und bei sehr schwerer Belastung x 2 gerechnet werden.
  • Reparaturen: Bei den Reparaturen sind der Reifenverschleiß, tägliche Kontroll- und Wartungsarbeiten inkl. benötigter Materialien zu berücksichtigen. Für Traktoren können bei der Nutzung von Neumaschinen als Praxiswerte 6–9 Euro/Stunde, bei Gebrauchtmaschinen 8–
    14 Euro/Stunde und 100 PS Motorleistung angesetzt werden. Wer viel auf der Straße unterwegs ist, z.B. Transportarbeiten durchführt, muss einen Zuschlag für erhöhten Reifenverschleiß berücksichtigen. Der Reifenverschleiß beträgt bspw. an einem 200 PS-Traktor je Stunde Straßenfahrt zwischen 4,5–6 Euro. Die Reparaturkosten an Geräten oder Anhängerfahrzeugen können in Abhängigkeit der Verschleißintensität bei geringem Verschleiß mit 2–4 % vom Neuwert je 100 Std., bei mittlerem Verschleiß mit 4–7 % und bei hohem Verschleiß mit 8–15 % angesetzt werden. Bei erhöhten Straßenfahrten sind Zuschläge für Reifen- und Bremsenabnutzung vorzunehmen.
  • Verbrauchsstoffe: Für Folien, Schnüre oder andere Verbrauchsstoffe bitten wir den durchschnittlichen Bedarf je Stunde im Feld „Sonstige Kosten“ und den Verbrauch je Stunde mit der Bedarfsmenge einzutragen.

Personalkosten, Organisations-/Auftrags-/Unternehmenskosten

Bei den Personalkosten setzen Sie bitte den Aufwand für das Fahrerpersonal je produktiver Arbeitsstunde ein. Nebenzeiten müssen in produktive Arbeitszeit umgelegt werden. In Lohnunternehmen sind die Fahrerkosten mit mind. 32 Euro je Stunde zu kalkulieren. Im Rahmen der Landwirtschaft empfehlen wir die Fahrersätze mit 14–18 Euro je Stunde zu verwenden.
Zur Abdeckung der Organisations-, Auftrags- und Unternehmensaufwendungen werden als Geschäftskosten sogenannte Gemeinkostenzuschläge angesetzt, die in Lohnunternehmen mit mind. 12, in bäuerlichen Betrieben mit mind. 7 Prozent zu veranschlagen sind.
Für nicht verrechenbare Zeiten z.B. Anfahrten, Rüst- und Störzeiten können für den entstandenen Aufwand an der Grundmaschine und dem Personal Zuschläge berechnet werden. Die umgelegten Zuschläge decken die Organisations- und Unternehmenskosten.

Unternehmenswagnisse

Abschließend finden Wagnisse für Gewährleistung, Schäden, Zahlungsausfälle oder andere Risiken in dieser Position eine Berücksichtigung. Hier können Sie auch Gewinnaufschläge für das Unternehmen berücksichtigen.

Gesamtkosten für Arbeitsverfahren

Das Ergebnis fließt in die Gesamtkosten für das Arbeitsverfahren ein, wo Werte nach Stunde hervorgehen. Diese können Sie durch die Eingabe von Leistungseinheiten z.B. Hektar, Stück, Festmeter etc. auf Leistungskosten umlegen.
Auf Basis von ermittelten Verfahrenskosten empfehlen wir die Auswahl der bevorzugten Preisstrategie in Ihrem Unternehmen. Diese kann einen Stundenpreis, Leistungspreis, Kombipreis (zusammengesetzt aus einem Leistungsteil und Stundenteil), Staffelpreis nach Leistungseinheiten oder einen zusammengesetzten Preis z.B. mit Verrechnung des benötigten Diesels, Verrechnung von Anfahrten etc. enthalten. Versuchen Sie eine für den Kunden gut nachvollziehbare Preisstrategie zu wählen.